Fragen? Hier gibt's die Antworten.


Vermögensverwaltung

Was bedeutet Vermögensverwaltung?

Bei der Vermögensverwaltung wird der Vermögensverwalter von einem Kunden beauftragt, das Vermögen des Kunden nach der vereinbarten Anlagestrategie zu verwalten. Das Portfolio und die einzelnen Wertpapiere werden regelmässig vom Vermögensverwalter kontrolliert und bewertet. Der Kunde braucht sich um nichts zu kümmern und wird regelmässig über die Depotentwicklung informiert. Basis für diese Zusammenarbeit ist ein Vermögensverwaltungsvertrag, der zwischen dem Vermögensverwalter und dem Kunden abgeschlossen wird. Der Kunde erteilt darin dem Vermögensverwalter eine beschränkte Transaktionsvollmacht für das Depot.

Vorteil Vermögensverwalter vs. Bankberater

Welche Vorteile bieten Vermögensverwalter im Vergleich zu Banken?

Als unabhängiger Vermögensverwalter unterliegen wir keinen übergeordneten Konzernvorgaben. Deshalb sind wir unabhängig in der Auswahl der Anlageprodukte. Dadurch sind wir in der Lage, die individuellen Kundenvorgaben bestmöglich und kosteneffizient umsetzen. 

Darüber hinaus hängt der unternehmerische Erfolg des Vermögensverwalters direkt vom Erfolg des Kunden ab. Die Motivation ist daher sehr hoch, eine langfristige und erfolgreiche Kundenbeziehung aufzubauen und zu pflegen. Die Ziele des Vermögensverwalters und die Ziele des Kunden sind identisch.

Depotbanken

Wo werden die Kundendepots geführt?

Ein Kunde kann aus mehreren renommierten Depotbanken in unterschiedlichen Jurisdiktionen wie zum Beispiel Schweiz, Deutschland oder Liechtenstein auswählen. Die Depotbanken sind dem Einlagensicherungsfonds der jeweiligen Jurisdiktion angeschlossen. Es wird ein Depot- und Verrechnungskonto auf den Namen des Kunden bei der Depotbank eröffnet. MBCM erhält nur eine beschränkte Transaktionsvollmacht, um Anlageentscheide innerhalb des Kundendepots umzusetzen. Für MBCM ist es nicht möglich, auf Kundengelder zuzugreifen oder diese entgegenzunehmen.

Sicherheit des Geldes (Insolvenzschutz)

Was geschieht im Falle einer Insolvenz der depotführenden Bank oder der MBCM? Ist das Geld der Kunden sicher?

MBCM arbeitet ausschliesslich mit renommierten Depotbanken zusammen, die einem Einlagensicherungsfonds angehören. Im Falle einer Insolvenz einer Depotbank bleibt das Kundenvermögen Eigentum des Kunden und ist als gesetzliches Sondervermögen vor einer Insolvenz geschützt. Das Kundenvermögen kann somit auf ein Kundendepot einer anderen Bank übertragen werden. Im Falle einer Insolvenz des Vermögensverwalters erlischt die beschränkte Vollmacht für den Vermögensverwalter auf das Kundendepot. Dies hat keinen Einfluss auf das Kundenvermögen.

Mindestanlage

Gibt es eine Mindestanlage für die Vermögensverwaltung?

Wir definieren bewusst keinen Mindestanlagebetrag, da für uns jede Kundenbeziehung individuell und deshalb auch einzigartig ist. Zudem verstehen wir, dass Vertrauen über die Zeit und über die gute Zusammenarbeit aufgebaut wird. Unsere modulare Anlagestrategie ermöglicht eine professionelle Vermögensverwaltung, unabhängig vom Anlagevolumen eines bestimmten Kunden.

Transparenz und Reporting

Welche Informationen stehen Kunden zur Verfügung?

Wir legen Wert auf absolute Transparenz, deshalb stehen unseren Kunden sämtliche Informationen zur Verfügung. Zum Beispiel online jederzeit Einsicht ins Portfolio bei der depotführenden Bank. Zudem erhalten unsere Kunden je nach Anlagestrategie und Wunsch regelmässig einen Depotbericht. Selbstverständlich können Kunden auch jederzeit einen tagesaktuellen Depotstand bei ihrem Berater verlangen.

Flexibilität und Verfügbarkeit des Geldes

Ist es möglich, Ein- oder Auszahlungen aus dem Depot vorzunehmen?

Ja, regelmässige oder unregelmässige Ein- oder Auszahlungen sind jederzeit möglich, da ein Grossteil des Portfolios in täglich handelbare Wertpapiere investiert ist. Beliebt sind beispielsweise monatliche Auszahlungen der Zinscoupons des Anleihenportfolios auf das Kundenkonto zur Ergänzung der Altersrente. Oder auch monatliche Einzahlungen in Aktienfonds zur Kapitalbildung.

Kosten

Welche Kosten entstehen dem Kunden im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung?

Zum einen fallen bei der depotführenden Partnerbank Depotgebühren und Transaktionskosten an. MBCM hat in Bezug auf diese Kosten spezielle Konditionen mit der Partnerbank ausgehandelt, die wir selbstverständlich an unsere Kunden weitergeben.

Zum anderen wird für die Beratung und die fortlaufende Verwaltung des Vermögens eine Vermögensverwaltungsgebühr erhoben, die vierteljährlich abgerechnet wird. Diese Gebühr richtet sich nach dem Anlagevolumen und der Risikostruktur eines Kunden.

Kündigungsfristen

Wie lange ist ein Kunde an die Vermögensverwaltung gebunden?

Ein Kunde kann jederzeit über sein Vermögen verfügen. Zuzahlungen und Rückzahlungen sind unter Berücksichtigung des Kapitalmarktumfeldes jederzeit möglich. Der Vermögensverwaltungsvertrag mit der MBCM kann jeweils zum Quartalsende gekündigt werden.

Weitere Dienstleistungen

Bietet MBCM neben der Vermögensverwaltung noch weitere Dienstleistungen an?

Unsere Haupttätigkeit und Kernkompetenz ist die Verwaltung von Vermögenswerten und die Anlageberatung. Der Kunde steht bei uns jedoch im Mittelpunkt, auch über die Vermögensverwaltung hinaus. Deshalb unterhalten wir ein internationales Netzwerk, das aus Treuhändern, Steuerberatern, Rechtsanwälten, Immobilienmaklern und weiteren Spezialisten besteht. Diese Spezialisten können zu Rate gezogen werden bei Wünschen oder Fragestellungen, die über die Vermögensverwaltung hinausgehen. Zudem erstellen wir auf Wunsch konsolidierte Reportings und ermöglichen Finanzierungen.

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